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Soziale Gruppenarbeit § 29, SGB VIII

Die Kinder und Jugendlichen besuchen die Gruppe normalerweise anderthalb bis zwei Jahre. In der Regel werden die Kinder von den Fahrdiensten geholt und gebracht.

Die Gruppen treffen sich zwei- bis fünfmal werktags nach der Schule und ganztags in den Ferien. Unsere Kinder erhalten mit gruppenpädagogischen Angeboten und individueller Einzelbetreuung Impulse zur/zum Entwicklung des Sozialverhaltens, Förderung der Autonomie, Förderung ihrer Selbstwirksamkeit und Kontrollüberzeugungen, Förderung ihrer Lernbereitschaft und Erwerb von Lerntechniken, Bewältigung von Konflikten, Erlernen und Einhaltung von Regeln, Entfaltung ihrer Kreativität, Erlernen von sinnvollem Freizeitverhalten, Sport und Spiel.


Ablauf

  • Ankommen: (Mittagessen und Gesprächskreis)
  • Lerntraining: Durch eine intensive Zusammenarbeit mit den Kindern, Eltern und Lehrenden werden die Anforderungen so aufeinander abgestimmt, dass eine optimale Förderung möglich ist. So können die Ursachen für Aggression, Verweigerung, Desinteresse und Konzentrationsstörungen deutlich werden und individuelle Handlungskonzepte erarbeitet werden. (In den Ferien ist gemeinsame Freizeit geplant bzw. das Erledigen langfristiger Hausaufgaben.) Freizeitgestaltung und Vesper:
  • Sich erfahren als gleichberechtigte Partner in der Gruppe, die mit anderen umgehen können.

Die Familienarbeit findet in der Regel in der Wohnung der Familien statt. Grundlage der Arbeit sind die konkreten Lebensbedingungen der Familien unter Berücksichtigung der jeweiligen familiären Werte und Normen. Die familiäre Handlungskompetenz soll in Erziehungs- und Schulfragen und im Umgang mit Behörden und Institutionen gestärkt werden. Die Familien erfahren dadurch, dass sie nach Beendigung der Förderung durch die Gruppenarbeit notwendige Hilfen eigenverantwortlich organisieren können. Eine Kombination mit der Familienhilfe als auch der Erziehungsbeistandschaft ist ebenso möglich.

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