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Stationäre Leistungen

Als integrative Einrichtung leisten wir Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige. (§§ 34, 35a, 41, 42 SGB VIII). Unsere Einrichtungen betreuen Kinder und Jugendliche, auch unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA/UMF), mit kurz-, mittel bzw. und langfristigen Perspektiven der stationären Unterbringung.
Ziele der Arbeit in den verschiedenen Wohngruppen liegen in einer möglichst rechtzeitigen Indikation dieser stationären Hilfeform.

In dieser Unterbringungsphase arbeiten die Fachkräfte an der sozio-emotionalen Entwicklung der Kinder/Jugendlichen zur Stabilisierung und Verbesserung der Beziehung zwischen ihnen und Eltern mit der Perspektive der Auflösung der Hilfeform und der Vermeidung einer langzeitigen Heimunterbringung.

Eine Rückführung in die Herkunftsfamilie oder Verselbstständigung unter möglicher Nachschaltung ambulanter Hilfen zur Erziehung kann ebenso erfolgen.

Aufgenommen werden Jungen und Mädchen, bei denen ein Hilfsbedarf besteht oder die in einer Notlage sind: Z. B. die familiäre Situation keine hinreichende Förderung ihrer Entwicklung gewährleistet, bedroht werden bzw. Angst haben oder  massive Sozialisationsdefizite, Verhaltensproblematiken, Lernbehinderungen, ein mangelndes Selbstkonzept, Leistungsstörungen sowie kognitive, sprachliche und motorische Beeinträchtigungen aufweisen und die an der Veränderung der Situation intensiv mitwirken wollen.


Eine Störung oder Behinderung kann für die Aufnahme in die Wohngruppe durch eine externe Clearingphase abgeklärt werden.

Eltern bzw. Personensorgeberechtigten werden bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung vor, während und nach dem stationären Aufenthalt ihrer Kinder aktiv einbezogen und begleitet, z. B. mit einladenden und aufsuchenden Angeboten der Eltern- und Familienarbeit sowie Elternwerkstatt und Eltern-Kind-Erzieher-Wochenenden.

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