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Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

heißt fachkompetente und befristete Hilfe nach § 31, SGB VIII für die Familie unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unter Beibehaltung familiärer Strukturen.

Der Grundsatz der Sozialpädagogischen Familienhilfe der AWO bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe. Die Sozialpädagogische Familienhilfe heißt für AWO – FamilienhelferInnen Akzeptanz von unterschiedlichen Lebensentwürfen von Familien. SPFH betrachtet die Problematiken und schwierigen Lebenssituationen von Familien ganzheitlich. Sie wahrt die Privatsphäre und Intimität der zu betreuenden Familien.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist Familienarbeit und kann nur mittels der Bereitschaft dieser und der Einbeziehung aller Familienmitglieder erfolgreich umgesetzt werden. Dazu gehören eine aktive Mitarbeit, die zuverlässige Einhaltung getroffener Absprachen und die Wahrnehmung vereinbarter Termine.

In Co-Arbeit mit dem Pädagogen kann auch eine Hauswirtschaftspflege eingerichtet werden.

Diese ambulante Familien-Hauswirtschaftspflege ist eine fachlich gezielt eingesetzte Hilfe, die in den Haushalten der betroffenen Familien erfolgt und umfasst alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Kinder, Jugendlichen und Familien werden dabei durch die Hauswirtschaftspflege bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten angeleitet und einbezogen.

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