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Betreutes Wohnen (§34) und Hilfe für junge Erwachsene (§ 41 SGB VIII – Nachbetreuung)

Als Vorstufe für eine Nachbetreuung für Junge Volljährige bieten wir unseren dazu befähigten Bewohnern ab 16 Jahren Betreutes Einzel-Wohnen oder 2er WG (+ 2 Plätze extern) in unseren eingerichteten Zwei-Raumwohnungen oder neuanzumietenden Ein-Raum-Wohnungen unweit der Stammeinrichtung an. Voraussetzung für einen Übergang ist eine mehr als dreimonatige vorangegangene Kennenlernphase in unserem vollstationärem Setting.

Ziele:

  • Befähigung zur selbständigen Lebensführung
  • Entwicklung einer beruflichen und persönlichen Perspektive
  • Integration in das soziale Umfeld
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
  • Befähigung zum Umgang mit Behörden, Hilfs- und Beratungsangeboten

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