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Integrative Inobhutnahmestelle §42

Zielgruppe sind Mädchen und Jungen, auch unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA/UMF), in der Regel vom 4. bis 18. Lebensjahr, die sich in akuten Notsituationen befinden.

Aufnahmekriterien

Die Inobhutnahme stellt ein Hilfsangebot in Krisensituationen dar, das den Adressaten

  • grundsätzlich jederzeit zur Verfügung steht
  • 7 Tage die Woche
  • 24 Stunden am Tag
  • ständiger telefonischer Bereitschaftsdienst

24h-Notruf: 03631 982172

Aufgrund der primären Zielstellung, den Kindern und Jugendlichen in Notsituationen einen sicheren und geschützten Raum zu geben, wird eine Bekanntmachung der Adresse bewusst vermieden.

In fallbezogener Zusammenarbeit mit dem zuständigen ASD besteht im Einzelfall die Möglichkeit, die Kinder oder Jugendlichen von einem vereinbarten Ort im Landkreis Nordhausen bzw. der angrenzenden Nachbarkreise innerhalb in der Zeit von 08:00 – 16:00 Uhr abzuholen.

Die Ausrichtung unserer Inobhutnahme auf die Not- und Konfliktfelder der Kinder und Jugendlichen ist grundsätzlich offen, insofern die Tatbestände einer Kindeswohlgefährdung nach § 42 SGB VIII erfüllt sind und somit eine Inobhutnahme aufgrund akuter Gefahr für das Kindeswohl veranlasst wird. Eine Aufnahme erfolgt, wenn die Erziehung und Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen in der Herkunftsfamilie nicht sichergestellt oder akut gefährdet ist.

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